Berufskraftfahrerweiterbildung
Beschleunigte Grundqualifikation LKW/Bus
Gemäß § 4 BKrFQG müssen alle Kraftfahrer, die gewerblich ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen oder ein Fahrzeug mit mehr als 8 Fahrgästen fahren, zusätzlich die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation nachweisen.
Der Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation umfasst
- 140 Zeitstunden inkl. 10 Fahr- Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten für die Regelprüfung laut §2 der Berufskraftfahrer - Qualifikations - Verordnung und dauert ca. 5 Wochen.
- 35 Zeitstunden inkl. 6 Fahr - Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten für Umsteiger laut § 3 der Berufskraftfahrer - Qualifikations - Verordnung - Umsteiger.
Anschließend muss IHK – Prüfung abgelegt werden.
Förderfähige Maßnahme durch JobCenter oder Agentur für Arbeit
Maßnahme – Nr.: 922/119/2014
Weiterbildung gemäß §5 Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Alle Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, die gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern, müssen alle 5 Jahre die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG nachweisen. Die Weiterbildung ist auf 5 Tage a 7 Zeitstunden gesetzlich festgelegt. Die 5 Tage können zusammenhängend absolviert oder auf 5 Jahre verteilt werden. Die Teilnahmebescheinigung an 5 Weiterbildungsmodulen ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Bei der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis wird die erlangte Qualifikation in den Führerschein als Kennziffer 95 eingetragen bzw. verlängert.
Fünf Module von jeweils 7 Zeitstunden decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche ab. Wir stehen für Know – How um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung mehr als eine Pflichtveranstaltung. Qualifizierung mit uns erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Förderfähige Maßnahme durch JobCenter oder Agentur für Arbeit
Maßnahme – Nr.: 922/119/2014
Abschluss
Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Stunden.
Inhalte:
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Modul 1: Eco - Training
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Modul 2: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen, Gesunderhaltung und Fitness des Fahrers / der Fahrerin
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Modul 3: Fahrsicherheit, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
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Modul 4: Markt und Image, der Kunde im Mittelpunkt
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Modul 5: Ladungssicherung, Fahrsicherheit und Fahrgastsicherheit; Vorschriften des Personen -und Güterverkehrs
Termine nach Anfrage